Allgemeine Lieferbedingung für Erzeugnisse und Leistungen
der Schubs GmbH
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im
Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zustimmen.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es
sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung durch SCHUBS.
1.4 Für Art und Umfang der Leistung gelten die anerkannten Regeln der Technik.
1.5 Unsere Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der einschlägigen VDE-Normen sowie
der elektrotechnischen Sicherheitsstandards.
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2. Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, kann der
Auftragnehmer diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.2 Bestellungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Übermittlung gilt allgemein als
Schriftform.
2.3 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
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3. Überlassene Unterlagen
3.1 An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen,
Stromlaufpläne etc.), auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung nicht gestattet.
3.2 Wird der Vertrag nicht geschlossen, sind uns die überlassenen Unterlagen unverzüglich
zurückzugeben.
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4. Lieferung
4.1 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung
des Bestellers voraus, insbesondere:
a) Bereitstellung vollständiger technischer Unterlagen (z. B. Stücklisten, Stromlaufpläne,
Zeichnungen)
b) Erteilung erforderlicher Freigaben und Genehmigungen
c) Beistellung vereinbarter Materialien
d) Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen
4.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, können wir
Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu informieren, wenn Verzögerungen
absehbar sind.
4.4 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Pandemie,
unterbrochenen Lieferketten, Angriffen auf das IT-System trotz Schutzmaßnahmen sowie bei
nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.5 Teillieferungen sind zulässig, wenn diese dem Besteller zumutbar sind.
4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Verlassen des
Werks/Lagers auf den Besteller über.
4.7 Abfälle, die im Zuge der Lieferung entstehen, sind vom Besteller auf eigene Kosten zu
entsorgen.
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5. Leistungs- und Lieferumfang
5.1 Der Besteller beschreibt mit seiner Bestellung den verbindlichen Lieferumfang.
5.2 Änderungen durch uns bedürfen der Zustimmung des Bestellers.
5.3 Änderungswünsche des Bestellers prüfen wir hinsichtlich Auswirkungen auf Preis, Lieferzeit
und technische Realisierbarkeit und teilen diese dem Besteller zeitnah mit.
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6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung, Fracht und der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
6.2 Zahlungen sind ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu leisten. Skontoabzüge
bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
6.3 Festpreise können nur in beidseitigem Einvernehmen geändert werden.
6.4 Bei Fehlen einer Festpreisvereinbarung behalten wir uns Preisänderungen bei Lieferungen
vor, die mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen.
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7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern.
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns bei Zugriffen Dritter
unverzüglich zu informieren.
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8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Besteller hat die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen. Offene Mängel sind dem
Auftragnehmer unverzüglich nach Ablieferung der Ware, spätestens jedoch innerhalb von drei
Werktagen anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Die Rügefristen stellen Regelfristen dar, deren Versäumung nur zum Ausschluss
von Gewährleistungsansprüchen führt, wenn der Besteller die Verzögerung zu vertreten hat.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Ebenfalls
unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB.
8.3 Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Der Ort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz.
8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlichem
Verschleiß oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen.
8.5 Mängelansprüche entfallen insbesondere, wenn:
Beigestellte Materialien des Bestellers mangelhaft sind oder zu Folgeschäden führen.
Fehlerhafte oder unvollständige Kundendokumentationen oder Kundenvorgaben die Ursache
des Mangels sind.
Unsachgemäße Eingriffe durch den Besteller oder Dritte vorgenommen wurden.
8.6 Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ausgeschlossen. Die Verwendung gebrauchter
Teile bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bestellers.
8.7 Haftungsausschluss bei Kundenvorgaben
Für Schäden, die auf Konstruktions-, Material- oder Lieferantenangaben des Bestellers
beruhen, haften wir nur, wenn uns erkennbare Mängel oder Risiken trotz sorgfältiger Prüfung
hätten auffallen müssen und wir den Besteller hierüber nicht informiert haben. Eine Haftung
für nicht erkennbare Mängel oder Fehler in beigestelltem Material, unzureichender
Kundendokumentation oder durch den Besteller vorgeschriebene Lieferanten ist
ausgeschlossen, sofern wir den Besteller auf die Eigenverantwortung hingewiesen haben.
8.8 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen
die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Die zwingenden Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
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9. CE-Kennzeichnung
Die von uns gelieferten Schaltschränke stellen gemäß den Vorgaben des ZVEI und den
geltenden Maschinenrichtlinien kein eigenständig in Verkehr zu bringendes Produkt dar. Sie
sind ausschließlich als Bestandteil einer Maschine oder Anlage vorgesehen. Eine eigenständige
CE-Kennzeichnung des Schaltschranks erfolgt nicht. Die Verantwortung für die
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage liegt beim
Maschinenhersteller bzw. Betreiber.
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10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Bestellers werden im Rahmen der Vertragsabwicklung unter
Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragsdurchführung
erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter www.schubs.de/datenschutz. Der Besteller
hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 ff. DSGVO.
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11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
11.3 Vertragssprache ist Deutsch.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: 07.2025
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im
Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zustimmen.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es
sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung durch SCHUBS.
1.4 Für Art und Umfang der Leistung gelten die anerkannten Regeln der Technik.
1.5 Unsere Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der einschlägigen VDE-Normen sowie
der elektrotechnischen Sicherheitsstandards.
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2. Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, kann der
Auftragnehmer diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.2 Bestellungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Übermittlung gilt allgemein als
Schriftform.
2.3 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
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3. Überlassene Unterlagen
3.1 An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen,
Stromlaufpläne etc.), auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung nicht gestattet.
3.2 Wird der Vertrag nicht geschlossen, sind uns die überlassenen Unterlagen unverzüglich
zurückzugeben.
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4. Lieferung
4.1 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung
des Bestellers voraus, insbesondere:
a) Bereitstellung vollständiger technischer Unterlagen (z. B. Stücklisten, Stromlaufpläne,
Zeichnungen)
b) Erteilung erforderlicher Freigaben und Genehmigungen
c) Beistellung vereinbarter Materialien
d) Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen
4.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, können wir
Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu informieren, wenn Verzögerungen
absehbar sind.
4.4 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Pandemie,
unterbrochenen Lieferketten, Angriffen auf das IT-System trotz Schutzmaßnahmen sowie bei
nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.5 Teillieferungen sind zulässig, wenn diese dem Besteller zumutbar sind.
4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Verlassen des
Werks/Lagers auf den Besteller über.
4.7 Abfälle, die im Zuge der Lieferung entstehen, sind vom Besteller auf eigene Kosten zu
entsorgen.
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5. Leistungs- und Lieferumfang
5.1 Der Besteller beschreibt mit seiner Bestellung den verbindlichen Lieferumfang.
5.2 Änderungen durch uns bedürfen der Zustimmung des Bestellers.
5.3 Änderungswünsche des Bestellers prüfen wir hinsichtlich Auswirkungen auf Preis, Lieferzeit
und technische Realisierbarkeit und teilen diese dem Besteller zeitnah mit.
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6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung, Fracht und der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
6.2 Zahlungen sind ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu leisten. Skontoabzüge
bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
6.3 Festpreise können nur in beidseitigem Einvernehmen geändert werden.
6.4 Bei Fehlen einer Festpreisvereinbarung behalten wir uns Preisänderungen bei Lieferungen
vor, die mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen.
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7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern.
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns bei Zugriffen Dritter
unverzüglich zu informieren.
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8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Besteller hat die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen. Offene Mängel sind dem
Auftragnehmer unverzüglich nach Ablieferung der Ware, spätestens jedoch innerhalb von drei
Werktagen anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Die Rügefristen stellen Regelfristen dar, deren Versäumung nur zum Ausschluss
von Gewährleistungsansprüchen führt, wenn der Besteller die Verzögerung zu vertreten hat.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Ebenfalls
unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB.
8.3 Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Der Ort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz.
8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlichem
Verschleiß oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen.
8.5 Mängelansprüche entfallen insbesondere, wenn:
Beigestellte Materialien des Bestellers mangelhaft sind oder zu Folgeschäden führen.
Fehlerhafte oder unvollständige Kundendokumentationen oder Kundenvorgaben die Ursache
des Mangels sind.
Unsachgemäße Eingriffe durch den Besteller oder Dritte vorgenommen wurden.
8.6 Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ausgeschlossen. Die Verwendung gebrauchter
Teile bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bestellers.
8.7 Haftungsausschluss bei Kundenvorgaben
Für Schäden, die auf Konstruktions-, Material- oder Lieferantenangaben des Bestellers
beruhen, haften wir nur, wenn uns erkennbare Mängel oder Risiken trotz sorgfältiger Prüfung
hätten auffallen müssen und wir den Besteller hierüber nicht informiert haben. Eine Haftung
für nicht erkennbare Mängel oder Fehler in beigestelltem Material, unzureichender
Kundendokumentation oder durch den Besteller vorgeschriebene Lieferanten ist
ausgeschlossen, sofern wir den Besteller auf die Eigenverantwortung hingewiesen haben.
8.8 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen
die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Die zwingenden Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
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9. CE-Kennzeichnung
Die von uns gelieferten Schaltschränke stellen gemäß den Vorgaben des ZVEI und den
geltenden Maschinenrichtlinien kein eigenständig in Verkehr zu bringendes Produkt dar. Sie
sind ausschließlich als Bestandteil einer Maschine oder Anlage vorgesehen. Eine eigenständige
CE-Kennzeichnung des Schaltschranks erfolgt nicht. Die Verantwortung für die
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage liegt beim
Maschinenhersteller bzw. Betreiber.
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10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Bestellers werden im Rahmen der Vertragsabwicklung unter
Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragsdurchführung
erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter www.schubs.de/datenschutz. Der Besteller
hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 ff. DSGVO.
________________________________________
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
11.3 Vertragssprache ist Deutsch.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: 07.2025