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Allgemeine Lieferbedingung für Erzeugnisse und Leistungen 
der Schubs GmbH 
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen

 
1. Allgemeine Bestimmungen 
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, 
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im 
Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende 
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich 
schriftlich zustimmen.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es 
sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. 
Maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung durch SCHUBS.
1.4 Für Art und Umfang der Leistung gelten die anerkannten Regeln der Technik.
1.5 Unsere Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der einschlägigen VDE-Normen sowie 
der elektrotechnischen Sicherheitsstandards.
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2. Bestellung und Vertragsschluss 
2.1 Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, kann der 
Auftragnehmer diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.2 Bestellungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Übermittlung gilt allgemein als 
Schriftform.
2.3 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
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3. Überlassene Unterlagen 
3.1 An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, 
Stromlaufpläne etc.), auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und 
Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung nicht gestattet.
3.2 Wird der Vertrag nicht geschlossen, sind uns die überlassenen Unterlagen unverzüglich 
zurückzugeben.
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4. Lieferung 
4.1 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung 
des Bestellers voraus, insbesondere:
a) Bereitstellung vollständiger technischer Unterlagen (z. B. Stücklisten, Stromlaufpläne, 
Zeichnungen)
b) Erteilung erforderlicher Freigaben und Genehmigungen
c) Beistellung vereinbarter Materialien
d) Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen
4.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, können wir 
Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende gesetzliche 
Ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu informieren, wenn Verzögerungen 
absehbar sind.
4.4 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Pandemie, 
unterbrochenen Lieferketten, Angriffen auf das IT-System trotz Schutzmaßnahmen sowie bei 
nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.5 Teillieferungen sind zulässig, wenn diese dem Besteller zumutbar sind.
4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Verlassen des 
Werks/Lagers auf den Besteller über.
4.7 Abfälle, die im Zuge der Lieferung entstehen, sind vom Besteller auf eigene Kosten zu 
entsorgen.
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5. Leistungs- und Lieferumfang 
5.1 Der Besteller beschreibt mit seiner Bestellung den verbindlichen Lieferumfang.
5.2 Änderungen durch uns bedürfen der Zustimmung des Bestellers.
5.3 Änderungswünsche des Bestellers prüfen wir hinsichtlich Auswirkungen auf Preis, Lieferzeit 
und technische Realisierbarkeit und teilen diese dem Besteller zeitnah mit.
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6. Preise und Zahlungsbedingungen 
6.1 Unsere Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung, Fracht und der gesetzlichen 
Mehrwertsteuer.
6.2 Zahlungen sind ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu leisten. Skontoabzüge 
bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
6.3 Festpreise können nur in beidseitigem Einvernehmen geändert werden.
6.4 Bei Fehlen einer Festpreisvereinbarung behalten wir uns Preisänderungen bei Lieferungen 
vor, die mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen.
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7. Eigentumsvorbehalt 
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei 
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern.
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns bei Zugriffen Dritter 
unverzüglich zu informieren.
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8. Gewährleistung und Haftung 
8.1 Der Besteller hat die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen. Offene Mängel sind dem 
Auftragnehmer unverzüglich nach Ablieferung der Ware, spätestens jedoch innerhalb von drei 
Werktagen anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich 
anzuzeigen. Die Rügefristen stellen Regelfristen dar, deren Versäumung nur zum Ausschluss 
von Gewährleistungsansprüchen führt, wenn der Besteller die Verzögerung zu vertreten hat.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Hiervon 
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers 
oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Ebenfalls 
unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie 
Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB.
8.3 Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder 
Ersatzlieferung. Der Ort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz.
8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten 
Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlichem 
Verschleiß oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer 
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen.
8.5 Mängelansprüche entfallen insbesondere, wenn:
Beigestellte Materialien des Bestellers mangelhaft sind oder zu Folgeschäden führen.
Fehlerhafte oder unvollständige Kundendokumentationen oder Kundenvorgaben die Ursache 
des Mangels sind.
Unsachgemäße Eingriffe durch den Besteller oder Dritte vorgenommen wurden.
8.6 Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ausgeschlossen. Die Verwendung gebrauchter 
Teile bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bestellers.
8.7 Haftungsausschluss bei Kundenvorgaben
Für Schäden, die auf Konstruktions-, Material- oder Lieferantenangaben des Bestellers 
beruhen, haften wir nur, wenn uns erkennbare Mängel oder Risiken trotz sorgfältiger Prüfung 
hätten auffallen müssen und wir den Besteller hierüber nicht informiert haben. Eine Haftung 
für nicht erkennbare Mängel oder Fehler in beigestelltem Material, unzureichender 
Kundendokumentation oder durch den Besteller vorgeschriebene Lieferanten ist 
ausgeschlossen, sofern wir den Besteller auf die Eigenverantwortung hingewiesen haben.
8.8 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind 
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen 
die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung 
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur auf den vertragstypischen, 
vorhersehbaren Schaden. Die zwingenden Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben 
unberührt.
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9. CE-Kennzeichnung 
Die von uns gelieferten Schaltschränke stellen gemäß den Vorgaben des ZVEI und den 
geltenden Maschinenrichtlinien kein eigenständig in Verkehr zu bringendes Produkt dar. Sie 
sind ausschließlich als Bestandteil einer Maschine oder Anlage vorgesehen. Eine eigenständige 
CE-Kennzeichnung des Schaltschranks erfolgt nicht. Die Verantwortung für die 
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage liegt beim 
Maschinenhersteller bzw. Betreiber.
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10. Datenschutz 
Personenbezogene Daten des Bestellers werden im Rahmen der Vertragsabwicklung unter 
Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes 
verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragsdurchführung 
erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter www.schubs.de/datenschutz. Der Besteller 
hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der 
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 ff. DSGVO.
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11. Schlussbestimmungen 
11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der 
Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
11.3 Vertragssprache ist Deutsch.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder 
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien 
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu 
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Stand: 07.2025